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Wohnungsvermietung an Angehörige
I. Überblick
Überlassen Eltern einem Kind oder einem anderen Angehörigen, z. B. den bedürftigen Eltern, eine Wohnung, besteht meist die Möglichkeit, diese Überlassung entweder als entgeltlich oder als unentgeltlich zu gestalten. Auf den ersten Blick legt das die Empfehlung nahe, die unentgeltliche Überlassung zu wählen, wenn andernfalls positive Vermietungseinkünfte versteuert werden müssten, dagegen die entgeltliche Vermietung, wenn dabei ein Verlust ausgewiesen wird. In den meisten Fällen kann man sich bei Gestaltungsüberlegungen allerdings nicht mit diesem simplen Vergleich begnügen. Erforderlich ist vielmehr, sämtliche Auswirkungen der beiden möglichen Entscheidungen in die Überlegungen einzubeziehen, z. B. bei der Eigenheimzulage und ggf. beim Höchstbetrag für die Unterstützung bedürftiger Personen. Außerdem ist oft zu überlegen, ob sich nicht noch günstigere Gestaltungsvarianten anbieten, z. B. der Erwerb der Wohnung durch das Kind. Schließlich sollte man immer an die Möglichkeit denken, die Zinsbelastung in den betrieblichen Bereich zu verlagern. Nach der jüngsten Gesetzesänderung (vgl. § 4 Abs. 4a EStG i. d. F. des Steuerbereinigungsgesetzes 1999) können sich die meisten Betriebe dazu wiede...