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NWB Nr. 29 vom Seite 2715 Fach 3 Seite 11213

Die sog. Übungsleiterpauschale ab dem 1. 1. 2000

von Dr. Michael Myßen, Bonn, und Regierungsrätin Ulrike Y. Hans, Hochheim

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des StBereinG 1999 auch die sog. Übungsleiterpauschale neu geregelt, wobei ein Systemwechsel von der steuerfreien Aufwandsentschädigung in Höhe von 2 400 DM zu steuerfreien Einnahmen in Höhe von 3 600 DM vorgenommen wurde. Des Weiteren ist die Tätigkeit des Betreuers neu in den Kreis der begünstigten Katalogtätigkeiten aufgenommen worden.

§ 3 Nr. 26 EStG hat nun folgenden Wortlaut: ”[Steuerfrei sind] Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§52 bis 54 AO) bis zur Höhe von insgesamt 3 600 DM im Jahr: Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend vo...