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Rücklage für Ersatzbeschaffung
- Präzisierung der Grundsätze durch neuere BFH-Urteile -
1999 bot sich dem IV. Senat des BFH die Gelegenheit, in insgesamt vier Entscheidungen die Grundsätze zur Ersatzbeschaffungsrücklage zu präzisieren. Alle amtlich veröffentlichten Urteile sind zwar zur Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte ergangen, haben aber auch Bedeutung für die anderen betrieblichen Einkunftsarten, vor allem aber für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Entscheidungen betreffen nur die schadens- und nicht die enteignungsbedingte Aufdeckung stiller Reserven; sie führen z. T. zu einer Beschränkung des Anwendungsbereichs der Rücklage für Ersatzbeschaffung und zu einer Rückbesinnung auf ihren ursprünglichen Charakter einer Regelung zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich, im Übrigen aber zu einer auch verfassungsrechtlich gebotenen Erweiterung der von der FinVerw aufgestellten Grundsätze zum Verzicht auf Gewinnrealisierung in diesen Fällen.
I. Keine Rücklage für Ersatzbeschaffung bei Schätzung und Teilwert einer unverzinslichen Brandentschädigungsforderung
Mit Urt. v. (BStBl 1999 II S. 602) entschied der IV. Senat de...