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NWB Nr. 4 vom Seite 297 Fach 3 Seite 10703

Abfärbung gewerblicher Tätigkeit

von Dr. Arno Bordewin, Richter am BFH a. D., Bonn

- (BStBl 1998 II S. 603) -

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer PersGes, wenn die Gesellschaft auch eine ihrer Art nach gewerbliche Tätigkeit ausübt. Die gewerbliche Natur eines Teils der Aktivitäten führt somit zur Abfärbung auf die anderen Einkünfte, die dadurch ebenfalls zu gewerblichen Einkünften werden. Im Unterschied zur sog. gemischten Tätigkeit eines Einzelunternehmers bedingt die Regelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG bei gemischt tätigen PersGes zwingend eine Umqualifizierung von nicht gewerblichen Tätigkeiten durch eine gleichzeitig ausgeübte gewerbliche Tätigkeit. Die Abfärberegelung ist heftig umstritten. Die Frage ihrer Verfassungsmäßigkeit liegt dem BVerfG vor (vgl. NWB F. 3 S. 10449, 10450), inzwischen als Vorlage des Vollsenats, nicht mehr nur des Berichterstatters als Einzelrichter.

I. Sachverhalt

Die Kl., Fachärzte für Augenkrankheiten, gründeten eine GbR zwecks gemeinschaftlichen Betriebs einer Facharztpraxis für Augenkrankheiten. Später gründeten sie eine weitere GbR, deren Zweck der Handel mit Kontaktlinsen und zugehörigen Materialien und Leistungen war. Hierfür stellten die Kl. der Kontaktlinsen-G...