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Körperschaftsteuer | Keine Gewinnerhöhung durch Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens nach Umwandlung
§ 37 Abs. 7 KStG ist laut nach formwechselnder Umwandlung einer Körperschaft in eine Personengesellschaft auf Erträge aus der Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens bei der Personengesellschaft anzuwenden, wenn an ihr entweder unmittelbar oder über eine Personengesellschaft mittelbar ausschließlich Körperschaften beteiligt sind (entgegen BStBl 2008 I S. 280).