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NWB Nr. 25 vom Seite 1803

Bundesrechnungshof fordert vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags

[i]BRH, Pressemitteilung v. 4.6.2019Der Präsident des Bundesrechnungshofs (Kay Scheller) als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV) bewertet in einem Gutachten die rechtlichen und finanzwirtschaftlichen Aspekte des von der Regierungskoalition geplanten Abbaus des Solidaritätszuschlags. Er empfiehlt, den Solidaritätszuschlag vollständig und zügig abschaffen und herfür im neuen Finanzplan 2019 bis 2023 die erforderlichen Planungsreserven vorzusehen.

Hintergrund:

[i]Hechtner, NWB 18/2018 S. 1308Nach den Plänen der Regierungskoalition sollen mittlere und untere Einkommen ab dem Jahr 2021 beim Solidaritätszuschlag entlastet werden. Im Übrigen soll der Solidaritätszuschlag über das Ende des Finanzplanungszeitraums hinaus unverändert fortgeführt werden. Diese Vorgehensweise, so Scheller, berge erhebliche verfassungsrechtliche und finanzwirtschaftliche Risiken. Die Grundlage für den Solidaritätszuschlag falle Ende 2019 weg. Wie im Fall der Kernbrennstoffsteuer sei die Gefahr real, dass der Bund zu milliardenschweren Steuerrückzahlungen verurteilt werde.

[i]Vorschläge des BWVNach Einschätzung des BWV wäre es möglich, zumindest bis zum Ende des neuen Finanzplanungszeitraums im Jahr 2023 einen vollständigen Abbau umzusetzen – auch mit Bl...