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VGH Baden-Württemberg Beschluss v. - VGH 12 S 2166/18

Gesetze: ZPO § 227 Abs. 1; ZPO § 43

Leitsatz

Leitsatz:

In der Vorlage eines ärztlichen Attestes durch einen Betroffenen, der damit sein Nichterscheinen bei Gericht begründen will, liegt die konkludente Erklärung, dass der Betroffene den ausstellenden Arzt bei etwaigen Nachfragen des Gerichts hinsichtlich des Grundes für sein Nichterscheinen von der Schweigepflicht entbindet.

Fundstelle(n):
EAAAH-16974

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