Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die neuen Stripped Bonds des Bundes und ihre Besteuerung
I. Einleitung
Der Bund läßt sich nicht gerade als innovativer Wertpapieremittent bezeichnen; beschränkt sich das Sortiment der Bundeswertpapiere bislang doch im wesentlichen auf herkömmliche Bundesanleihen, Bundesobligationen und Finanzierungsschätze. Um so mehr ließ bereits im Dezember 1996 eine Mitteilung aufhorchen, daß ab bestimmte langfristige Schuldverschreibungen zum ”strippen” freigegeben werden und damit das Angebot an Kapitalanlagemöglichkeiten in sicheren Bundeswertpapieren um sog. Strips oder Stripped Bonds erweitert werden soll. Das aus dem Anglo-Amerikanischen stammende Wort ”strip” steht - allen anderen Assoziationen zum Trotz - für ”separate trading of registered interest and principal of securities” und meint nichts anderes als die Trennung von Stammrecht (Anleihe) und den dazugehörigen Zinsansprüchen (Zinsscheinen) sowie ihre getrennte Handelbarkeit, ein Verfahren, das am internationalen Anleihemarkt, aber auch bei wenigen inländischen Emissionen privater Emittenten seit längerem praktiziert wird. So sind beispielsweise bei der 1992 begebenen 8prozentigen Inhaberschuldverschreibung der Kreditanstalt für Wiederaufbau ...