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Änderungen bei der Gesundheitsuntersuchung (Check-up 35)
Am sind die neuen Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien in Kraft getreten. Lesen Sie hier, welche Änderungen in den Praxen zu beachten sind.
Änderungen zum
Bei der Gesundheitsuntersuchung gelten folgende Neuerungen:
die Überprüfung des Impfstatus ist Bestandteil der Gesundheitsuntersuchung nach 01732 geworden
die Bewertung wurde von 303 Punkten auf 320 Punkte angehoben
der Dokumentationsbogen (Muster 30) entfällt, die Dokumentation erfolgt ausschließlich in der Patientenakte
die GU darf nun bereits ab dem 18. Geburtstag des Versicherten einmalig bis zum 35. Geburtstag erbracht werden
ab dem 35. Geburtstag haben die Patienten nur noch alle 3 Jahre Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung.
Änderungen im Laborbereich
Versicherte ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Ende des 35. Lebensjahres: Untersuchungen aus dem Blut (einschließlich Blutentnahme) bei entsprechendem Risikoprofil, z. B. positiver Familienanamnese, Adipositas oder Bluthochdruck:
Lipidprofil (Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyceride)
Nüchternplasmaglucose.
Versicherte ab Vollendung des 35. Lebensjahres:
Untersuchungen aus dem Blut (einschließlich Blutentnahme)
Lipidprofil (Gesamtch...