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MFA Nr. 6 vom Seite 14

Änderungen bei der Gesundheitsuntersuchung (Check-up 35)

Heidi Reimers Ausbilderin Ärztekammer Schleswig-Holstein; Timmaspe

Am sind die neuen Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien in Kraft getreten. Lesen Sie hier, welche Änderungen in den Praxen zu beachten sind.

Änderungen zum

Bei der Gesundheitsuntersuchung gelten folgende Neuerungen:

  • die Überprüfung des Impfstatus ist Bestandteil der Gesundheitsuntersuchung nach 01732 geworden

  • die Bewertung wurde von 303 Punkten auf 320 Punkte angehoben

  • der Dokumentationsbogen (Muster 30) entfällt, die Dokumentation erfolgt ausschließlich in der Patientenakte

  • die GU darf nun bereits ab dem 18. Geburtstag des Versicherten einmalig bis zum 35. Geburtstag erbracht werden

  • ab dem 35. Geburtstag haben die Patienten nur noch alle 3 Jahre Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung.

Änderungen im Laborbereich
Versicherte ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Ende des 35. Lebensjahres: Untersuchungen aus dem Blut (einschließlich Blutentnahme) bei entsprechendem Risikoprofil, z. B. positiver Familienanamnese, Adipositas oder Bluthochdruck:

  • Lipidprofil (Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyceride)

  • Nüchternplasmaglucose.

Versicherte ab Vollendung des 35. Lebensjahres:

a)

Untersuchungen aus dem Blut (einschließlich Blutentnahme)

  • Lipidprofil (Gesamtch...

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