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NWB Nr. 14 vom Seite 1063 Fach 3 Seite 10007

Segmentierung verlustbringender Tätigkeiten bei Personengesellschaften

von Prof. Dr. Günter Söffing, München

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I. Rechtssatz

Bei einer Personengesellschaft ist grds. von einem einheitlichen Gewerbebetrieb auszugehen. An sich gemischte Tätigkeiten sind dementsprechend insgesamt zunächst als gewerblich zu behandeln. Erst nach dieser vorrangigen ”Färbung” ist für die jeweils verschiedenen selbständigen Tätigkeitsbereiche das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht zu prüfen. Ertrag und Aufwand, die auf einer privat veranlaßten Tätigkeit beruhen, sind steuerrechtlich nicht in die Gewinnermittlung der Personengesellschaft einzubeziehen.

II. Sachverhalt

Die Klägerin ist eine KG. An ihr sind M. P. als persönlich haftender Gesellschafter mit 51 v. H. und dessen Ehefrau mit 49 v. H. als Kommanditistin beteiligt. Gegenstand des Unternehmens der KG waren 1982 im wesentlichen die Vermietung von Grundstücken und Baumaschinen und der An- und Verkauf von Baustoffen und Baumaschinen. Die Klägerin hat ihr gesamtes Anlagevermögen an die X-KG verpachtet.

1987 wurde der Unternehmensgegenstand auf die Vermietung von Fluggeräten erweitert. Bereits am hatte die Klägerin erstmals einen Hubschrauber (H I) für 580 000 DM von der Firma A mit Fremdkapital erworben. Anschließend v...