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STFAN Nr. 6 vom Seite 17

Die neuen Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 (Entwurf) – zweiter Teil

Steuerberater Christoph Wenhardt; Brühl

Das Bundesfinanzministerium hat im Dezember 2018 den Entwurf der Erbschaftsteuerrichtinien 2019 veröffentlicht. In diesem zweiten Beitrag soll auf die Richtlinien eingegangen werden, die mit der Steuerbefreiung für Unternehmensvermögen zu tun haben.

Überblick über die Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen

Wird begünstigtes Unternehmensvermögen schenkweise oder durch Erwerb von Todes wegen auf den Erwerber übertragen, dann werden, sofern bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden, mehrere Verschonungsmaßnahmen gewährt.

Zum begünstigungsfähigen Unternehmensvermögen zählen insbesondere (siehe § 13b Abs. 1 ErbStG):

  • Betriebe, Teilbetriebe, freie Berufe

  • Mitunternehmeranteile

  • bestimmte Anteile an Kapitalgesellschaften

  • land- und forstwirtschaftliches Vermögen.

Eine Behaltensfrist von fünf- oder sieben Jahren ist einzuhalten. Zu beachten ist außerdem die Lohnsummenregelung (§ 13a Abs. 3 ErbStG) und die Schwellengrenze von 26.000.000 € (§ 13a Abs. 1 ErbStG).

Beispiel 1

Der Großvater S sche...

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