Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Gestellung einer Bahncard durch den Arbeitgeber
Es gibt diverse Varianten der Bahncard und gleichermaßen viele Möglichkeiten für einen Arbeitgeber, diese für die Zwecke seines Unternehmens einzusetzen. Die Gestellung der Bahncard an die Arbeitnehmer kann sich über die rein berufliche Sphäre bis hin zu einer Überlassung zur ausschließlich privaten Verwendung erstrecken. Die Realität wird sich in der täglichen Praxis dazwischen abspielen, nämlich in der Gewährung zur beruflichen und privaten Nutzung durch die Arbeitnehmer. Die steuerlichen Aspekte der unterschiedlichen Bahncard-Überlassungen werden unter Würdigung der bestehenden Dokumentations- und Nachweispflichten sowie der aktuellen Verwaltungsauffassung aufgezeigt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Bereicherung des Arbeitnehmers
[i]Wenning, Geldwerter Vorteil, infoCenter, NWB SAAAB-05662 Wird dem Arbeitnehmer die Bahncard auch zur privaten Nutzung überlassen, stellt der objektive Nutzungsvorteil durch mögliche Ersparnisse im Privatbereich einen geldwerten Vorteil i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG dar. Die Höhe des Vorteils ist naturgemäß auf die Kosten der Bahncard beschränkt. Indes muss dieser Vorteil nicht steuerpflichtig sein.
Die Gesamtersparnis
[i]Kostenersparnis des Arbeitgebers im VordergrundDie Frage der Steuerpflicht wird regelmäßig an der (möglichen) Gesamtersparnis des Arbeitgebers festzumac...