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Entgelt für umfassendes Wettbewerbsverbot als steuerbegünstigte Entschädigung
- (BStBl II S. 516) -
I. Sachverhalt und Problemstellung
Der Kl. war Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Als sein Anstellungsverhältnis auf Veranlassung der GmbH einvernehmlich aufgelöst wurde, erhielt er als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung. In einem weiteren Vertrag verpflichtete sich der Kl. gegenüber der GmbH, gegen Zahlung einer Karenzentschädigung von 225 000 DM für die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ”jede selbständige direkte oder indirekte oder unselbständige Tätigkeit” für ein Konkurrenzunternehmen der GmbH zu unterlassen.
Problematisch war, ob die Karenzentschädigung entsprechend der bisherigen Rechtsprechung des BStBl 1983 II S. 289) als sonstige Leistung i. S. des § 22 Nr. 3 EStG keinem begünstigten Steuersatz unterliegt, oder ob sie - wie das FG angenommen hatte - als begünstigungsfähige Entschädigung für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit gem. § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG anzusehen ist. Der BFH folgte im Ergebnis dem FG und änderte seine bisherige Rechtsprechung.
II. Entscheidungsgründe
1. Nach § 34 EStG könne auf außerordentliche Einkünfte, zu denen auch Entschädigungen i. S. des § 24 Nr. 1 EStG gehörten, ein ermäßigte...