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Die Besteuerung von Grenzpendlern
I. Diskriminierungsverbot
Der Gesetzgeber hat zuletzt im JStG 1996 einen Anlauf unternommen, die Besteuerung der sog. ”Grenzpendler” bei der Einkommensteuer neu zu regeln. Grenzpendler in diesem Sinne sind Personen, die zwar im Ausland wohnen und im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber ständig - im wesentlichen arbeitstäglich - nach Deutschland einpendeln, um hier ihrer Arbeit nachzugehen. Grenzpendler können sowohl selbständige Unternehmer (Landwirte, Gewerbetreibende, Freiberufler) als auch Arbeitnehmer sein.
Ziel der Neuregelung im JStG 1996 war es, die Besteuerung dieses Personenkreises nach nahezu endlosen Diskussionen in der Literatur und langwierigen Auseinandersetzungen in der Rechtsprechung nunmehr so zu regeln, daß sie den EG-rechtlichen Vorgaben gerecht werden würde. Diese bestehen im wesentlichen in einem Diskriminierungsverbot für die Behandlung aus dem EU-Ausland stammender Unternehmer und Arbeitnehmer, die in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Daß zu dieser Gruppe auch die Grenzpendler mit der Nationalität eines anderen EU-Staates gehören, war von jeher klar, ebenso, daß das Verbot der Diskriminierung dieser Personengrup...