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FG München 27.02.2019 3 K 1976/17, BBK 15/2019 S. 713

Umsatzsteuer | Keine Umsatzsteuerfreiheit bei Vermietung einer voll ausgestatteten Zahnarztpraxis

Die Vermietung einer vollständig ausgestatteten Zahnarztpraxis ist nicht nach § 4 Nr. 12 Satz 1 UStG umsatzsteuerfrei. Vielmehr unterliegt der gesamte Mietzins für die Räume und für die Ausstattung dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 %. Die Vermietung der Ausstattung für die Zahnarztpraxis ist keine Nebenleistung für die an sich steuerfreie Vermietung.

Das FG verneinte eine Nebenleistung, weil

  • der auf die Vermietung der Geschäftsausstattung entfallende Mietanteil im Streitfall erheblich war und eine Beteiligung von 10 % am Umsatz beinhaltete,S. 714

  • zudem in erheblicher Höhe eine Investition in die Anschaffung der Ausstattung erfolgte und

  • schließlich auch die Vermieterin (Klägerin) für eventuelle Neuanschaffungen verantwortlich war und nicht der Zahnarzt als Mieter.

Das [i]Keine Aufteilung der Miete FG lehnte es ab, das Mietentgelt aufzuteilen in ei...