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Bilanzierung | Sanierung eines Wasseranschlusskanals als Herstellungskosten des Neubaus
Die im Rahmen eines Neubaus erfolgte Sanierung eines Anschlusskanals auf dem eigenen Grundstück gehört nach Auffassung des FG Düsseldorf zu den Herstellungskosten des Neubaus gem. § 255 Abs. 2 HGB.
Zu [i]Hausanschluss war nicht funktionsfähig den Herstellungskosten gehören die Kosten für den erstmaligen Anschluss des Gebäudes an das öffentliche Wassernetz (sog. Hausanschluss). Herstellungskosten liegen aber auch dann vor, wenn es beim Neubau des Gebäudes zwar schon einen Hausanschluss gibt, dieser Anschluss aber nicht funktionsfähig ist und daher saniert werden muss. Ohne die Sanierung des Anschlusses kann der Neubau nämlich nicht genutzt werden. S. 615
Im [i]Wurzeleinwuchs im Abwasserkanal Streitfall gab es einen Abwasserkanal, der aufgrund eines Wurzeleinwuchses zwischen dem Gebäude und dem öffentlichen Straßenkanal nicht nutzbar war. Nach dem FG-Urteil könne...