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Insolvenzeröffnung vor Zustellung des Revisionsurteils
(1) Ein Urteil, das in Unkenntnis der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergeht, ist ohne rechtliche Wirkung und aus Gründen der Rechtsklarheit aufzuheben. (2) Wird ein Revisionsverfahren vor dem BFH wegen Insolvenz des Stpfl. unterbrochen, ist § 249 Abs. 3 ZPO auch bei vorherigem Verzicht auf mündliche Verhandlung nicht entsprechend anwendbar.
Damit ist das am bereits amtlich veröffentlichte - X R 18/16 NWB MAAAG-92297 zur Beurteilung einer rückwirkend bewilligten Erwerbsminderungsrente nach vorherigem Bezug erstattungspflichtiger Leistungen nach dem SGB II jetzt nachträglich unwirksam. Erst nach Zustellung des Urteils wurde dem BFH durch eine Mitteilung des Prozessbevollmächtigten bekannt, dass im Zeitraum zwischen der Fällung des Urteils am und der Zustellung des Urt...BStBl 1991 II S. 101