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Ökopunkte in der Gemeinnützigkeit
Werden im Zusammenhang mit der satzungsgemäßen Tätigkeit einer gemeinnützigen Stiftung zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes Ökopunkte zugeteilt, die nur durch den Verkauf verwertet werden können, ist der Erlös aus diesem Verkauf ebenso wie die zugrunde liegende Tätigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG steuerfrei.
Die Klägerin ist eine als rechtsfähig anerkannte, gemeinnützige Stiftung. Ihr Zweck ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Tierschutzes. Die Vergabe der Ökopunkte ist die zwangsläufige und unmittelbare Folge ihrer gemeinnützigen Naturschutzmaßnahmen. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 KStG sind Körperschaften, die nach der Satzung oder dem Stiftungsgeschäft und der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen, von der Körperschaftssteuer...