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SteuerStud Nr. 9 vom Seite 585

Wechsel der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG

12 prüfungs- und praxisrelevante Fälle

Holger Raudszus und Christian Grebe

Grundsätzlich schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer für eine Lieferung oder sonstige Leistung, während der Leistungsempfänger diesen Betrag unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG wieder als Vorsteuer in Abzug bringen kann. Hiervon stellt § 13b UStG jedoch eine Ausnahme dar. Für die dort genannten Umsätze wird der Leistungsempfänger zum Steuerschuldner und kann diese „§ 13b-Steuer“ unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG grds. wieder in Abzug bringen. Betroffen sind im Wesentlichen die Umsätze ausländischer Unternehmer und bestimmte Umsätze, für die der Fiskus das Steueraufkommen sichern bzw. Umsatzsteuerbetrug bekämpfen möchte. Nachfolgend werden die in der Prüfung und Praxis gängigsten Anwendungsbereiche anhand von Beispielsfällen erläutert.

Das Schaubild der Autoren „Wechsel der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger – Grundsätzliche Tatbestandsvoraussetzungen zur Anwendung des § 13b UStG, SteuerStud 9/2019 S. 559, NWB NAAAH-16261, ergänzt die nachfolgende Fallstudie.

I. Allgemeine Voraussetzungen des § 13b UStG

1. Steuerpflichtige Umsätze

Der Wechsel der Steuerschuldnerschaft (sog. Reverse-Charge-Verfahren) setzt zwingend voraus, dass die zu beurteile...