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PiR 6/2019 S. 185

IASB veröffentlicht ED/2019/1 mit Änderungen an IFRS 9 und IAS 39

Mit der geplanten Streichung der Interbank Offered Rates (IBOR) als Benchmark-Zinssatz ab 2021 wird sich eine Reihe von Bilanzierungsfragen stellen. Dies wird insbesondere für die bilanzielle Abbildung von Sicherungsbeziehungen (hedge accounting) nach IFRS gelten. Da aktuell noch unklar ist, welche Zinssätze als neue Benchmark-Zinssätze gelten sollen und zu welchem Zeitpunkt, sieht sich die Praxis einer Unsicherheit in Bezug auf die Fortführung bestehender hedge accounting-Beziehungen ausgesetzt.

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat das Thema auf seine Agenda genommen und am den Entwurf ED/2019/1 Interest Rate Benchmark Reform als Reaktion auf die bestehende...

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