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NWB Nr. 27 vom Seite 2269 Fach 3 Seite 9731

Die Besteuerung der Leistungen aus einer Kapital-Lebensversicherung

von Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Reuter, Fachanwalt für Steuerrecht, Frankfurt am Main

I. Die Leistungen aus einer Kapitalversicherung

Die gesetzlichen Regelungen sind kompliziert. Es ist daher angezeigt, sich zunächst einmal vor Augen zu führen, aus welchen Bestandteilen sich die Leistungen zusammensetzen, die der Bezugsberechtigte aus einer Kapital-Lebensversicherung (Kapitalversicherung) erhält.

Dem Bezugsberechtigten fließt im Versicherungsfall (Tod des Versicherten oder Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit) zunächst der im Versicherungsvertrag vereinbarte Kapitalbetrag zu, die Versicherungssumme. Sie setzt sich zusammen aus der angesammelten Prämienreserve, d. h. den Teilen der Versicherungsprämien, die nicht als Abschlußkosten oder als Verwaltungskosten des Versicherungsunternehmens verbraucht sind, und aus ”rechnungsmäßigen” Zinsen, die das Versicherungsunternehmen geschäftsmäßig auf die Prämienreserve kalkuliert und ihr jährlich gutschreibt. Das Versicherungsaufsichtsamt ließ früher nur einen Zinssatz von höchstens 3 v. H. zu. Seit 1987 darf auch mit einem Zinssatz von 3,5 v. H. gerechnet werden. Die neueren Tarife sehen deshalb regelmäßig einen ”rechnungsmäßigen” Zins von 3,5 v. H. vor, während sich bei den älteren Verträgen oft noch ein ”rechnungsmäßiger”...