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Umsatzsteuer | Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
Abschnitt 12.9 Abs. 13 UStAE sieht für Inklusionsbetriebe nach § 215 Abs. 1 SGB IX bestimmte Kriterien vor, anhand derer zu prüfen ist, ob diese Einrichtungen in erster Linie der Erzielung von zusätzlichen Einnahmen dienen (vgl. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 3 UStG). Der Kreis der in diesem Zusammenhang zu berücksichtigenden Beschäftigten eines Inklusionsbetriebs wird auf die psychisch kranken beschäftigten Menschen im Sinne des § 215 Abs. 4 SGB IX (bis : § 132 Abs. 4 SGB IX) ausgedehnt. [i]Gehrmann, Gemeinnützigkeit, infoCenter, NWB QAAAA-41702 Abschnitt 12.9 Abs. 13 UStAE wird entsprechend geändert. Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.