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BFH 03.04.2019 VI R 15/17, NWB 23/2019 S. 1650

Einkommensteuer | Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung bei doppelter Haushaltsführung

Wird die Wohnung am Beschäftigungsort anlässlich der Beendigung einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung veräußert, ist laut eine dabei anfallende Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen.

Anmerkung:

Die Erwägungen des BFH zur Überlagerung eines einmal begründeten Veranlassungszusammenhangs zwischen Aufwendungen und Einkunftserzielung sind auch in diesem Sonderfall überzeugend. Die Vorfälligkeitsentschädigung wäre auch dann nicht teilweise bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung anzusetzen gewesen, wenn die Ehefrau den auf sie entfallenden Anteil der Wohnung an den Kläger vermietet hätte. [i]Joachimsthaler, NWB 7/2018 S. 402Denn wie der Senat richtig ausführt, müsste auc...