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BFH 14.02.2019 V R 47/16, BBK 12/2019 S. 564

Umsatzsteuer | Kein Vorsteuerabzug bei einem Umsatzsteuerkarussell

Der Vorsteuerabzug setzt u. a. eine Identität zwischen dem leistenden Unternehmer und dem Rechnungsaussteller voraus. Wer leistender Unternehmer ist, ergibt sich aus der zivilrechtlichen Vereinbarung: Dies ist derjenige, der die Leistung im eigenen Namen ausführt oder durch einen Beauftragten ausführen lässt. Fallen leistender Unternehmer und Rechnungsaussteller auseinander, entfällt der Vorsteuerabzug.

Im [i]Keine Identität zwischen leistendem Unternehmer und Rechnungsaussteller Streitfall der BFH-Entscheidung V R 47/16 war der Vorsteuerabzug deshalb zu versagen: Der Kläger hatte Computerzubehör und Spielekonsolen gekauft und hierfür von T sowie von F Rechnungen erhalten. Die Angebote hatte aber A erstellt, und die Waren wurden entweder vom Lager des A direkt an die Kunden des Klägers gesandt oder vom Kläger im Lager des A abgeholt. Damit hatte A die Lieferu...