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Steuerrecht | Hinzurechnung von Leasingraten nach § 8 Nr. 1 GewStG
Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Leasingraten ist auch im sog. Doppelstockmodell geboten, bei dem der Leasingnehmer das Wirtschaftsgut nach einem vorherigen Sale-and-lease-back an den Endkunden weiterverleast. Das Gesetz enthält nämlich keine Ausnahmen für „durchgeleitete“, also weiterverleaste Wirtschaftsgüter. Eine solche Ausnahme gibt es nur für weitergeleitete Lizenzen gem. § 8 Nr. 1 Buchst. fS. 568 GewStG („mit Ausnahme von Lizenzen, die ausschließlich dazu berechtigen, daraus abgeleitete Rechte Dritten zu überlassen“).
Die [i]Bankenprivileg gilt nicht Hinzurechnung kann auch nicht nach § 19 Abs. 4 GewStDV, dem sog. Bankenprivileg, unterbleiben. Denn dieses Privileg gilt nur für Schuldzinsen von Finanzdienstleistungsunternehmen, nicht aber für den in den Leasingraten enthaltenen Zinsanteil. Dies gilt auch dann, w...