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Aufdeckung stiller Reserven bei Beendigung einer Betriebsaufspaltung
Die folgenden Ausführungen beschäftigen sich mit speziellen Problemen, die bei Beendigung einer klassischen Betriebsaufspaltung, bestehend aus Betriebs-GmbH und Besitzunternehmen, dadurch entstehen, daß die Anteile an der Betriebs-GmbH als BV im Besitzunternehmen erfaßt sind. Zur Beendigung einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung, bestehend aus zwei Schwester-PersGes, vgl. Diers, GmbHR 1995 S. 573.
I. Wegfall der personellen oder sachlichen Voraussetzungen
Fallen entweder die personellen oder die sachlichen Voraussetzungen weg, ist die Betriebsaufspaltung beendet mit der Folge für das Besitzunternehmen, daß die - fiktive - Gewerblichkeit seiner Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit nicht länger besteht, die WG also vom BV ins Privatvermögen übergehen, ein Vorgang, der insbes. für Betriebsgrundstücke und die - als notwendiges (Sonder-)BV im Besitzunternehmen bilanzierten - Anteile an der Betriebs-GmbH von ausschlaggebender Bedeutung ist.
Die Art und Weise, wie es zum Wegfall der persönlichen oder sachlichen Voraussetzungen kommt, ist gleichgültig. Typisch sind folgende Fälle:
a)Das Besitzunternehmen (Einzelunternehmen, PersGes) wird einschließlich der dort im Gesamthandsvermögen...