Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaftsteuer – Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG erfasst nur eine Wohnung
Der Kläger ist Alleinerbe seiner verstorbenen Mutter. Der Nachlass setzt sich aus diversen Bankguthaben sowie hälftigen Miteigentumsanteilen an drei Grundstücken zusammen. In dem streitgegenständlichen Mehrfamilienhaus (Gesamtwohnfläche 490 qm) hatte die Erblasserin bis zu ihrem Tode zwei Wohnungen für sich und ihren Sohn, den Kläger, inne. Beide Wohnungen sind nur über das gemeinschaftliche Treppenhaus, welches auch von den übrigen Mietern genutzt wird, erreichbar. Beide Wohnungen wurden von der Erblasserin und dem Kläger gemeinsam genutzt. In der oberen Wohnung befanden sich die Schlafzimmer der Familienmitglieder (auch des Klägers), ein Badezimmer, die Küche und ein Wohnzimmer. In der Wohnung im Erdgeschoss befanden sich zwei Arbeitszimmer, welche früher vom Kläger und von dessen Vater ...