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Wohneigentumsförderung (§ 10e EStG) bei Ferien- und Wochenendwohnungen
- (BStBl II S. 720) -
I. Sachverhalt und Problemstellung
Mit Kaufvertrag vom erwarben die Kläger das mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstück als Miteigentümer zu je 1/2. Das Grundstück liegt in einem Sondernutzungsgebiet i. S. des § 10 Abs. 1 BauNVO. Die Kläger bewohnten das Einfamilienhaus seit dem selbst und meldeten sich dort mit Hauptwohnsitz an. Das Haus war die einzige Wohnung der Kläger.
Problematisch war, ob die Kläger § 10e EStG sowie § 34f Abs. 2 EStG in Anspruch nehmen können. Das FA versagte beide Vergünstigungen. Die Klage hatte insoweit Erfolg ( DB 1994 S. 452). Der BFH hob das FG-Urteil auf und wies die Klage ab.
II. Entscheidungsgründe
1. Keine Förderung einer Ferien- oder Wochenendwohnung durch § 10e EStG
Die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung wird nur dann nach § 10e EStG gefördert, wenn die Wohnung keine Ferien- oder Wochenendwohnung ist (§ 10e Abs. 1 Satz 2 EStG).
2. Begriff der Ferien- bzw. Wochenendwohnung
Unter Ferien- oder Wochenendwohnungen i. S. des § 10e EStG sind Wohnungen zu verstehen, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen. Dazu zählen vor allem Wohnungen, die in einem ausgewiesenen Sondergebiet für Fe...BStBl II S. 815BStBl I S. 887