Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ertragsteuerliche Besonderheiten bei Sonderbetriebsvermögen
I. Vorbemerkung
WG, die im Eigentum eines Gesellschafters (Mitunternehmers) einer PersGes stehen, die einer Bruchteilsgemeinschaft gehören, an der ein oder mehrere oder alle Gesellschafter beteiligt sind, oder die einer neben der PersGes bestehenden Gesamthandsgemeinschaft gehören, an der ein oder mehrere oder alle Gesellschafter beteiligt sind, gehören stl. zum Sonder-BV, wenn sie dazu geeignet und bestimmt sind, dem Betrieb der PersGes (Sonder-BV I) oder der Beteiligung des Gesellschafters an der PersGes (Sonder-BV II) zu dienen ( BStBl 1978 I S. 8, - sog. Mitunternehmer-Erl. - Tz. 10 ff.). Dabei ist neben dem notwendigen auch gewillkürtes Sonder-BV denkbar (R 13 Abs. 2 EStR). Ob nach diesen - auch durch zahlreiche BFH-U. erhärteten - Verwaltungsgrundsätzen im Einzelfall Sonder-BV vorliegt bzw. gebildet werden kann, soll nicht Gegenstand der folgenden Ausführungen sein. Es soll vielmehr aufgezeigt werden, daß auch bei unstreitig vorliegendem Sonder-BV noch diverse Rechts- und Praxisfragen offen sind und daß oft nicht gewollte stl. Folgen eintreten können; dies, obwohl Verwaltung und Rspr. schon zahlreiche Streitfragen bei Sonder-BV beantwo...