Die freiwillige Abschlussprüfung nach ISA im Falle der Organschaft
Das IDW hat Mitte Mai 2019 sieben weitere Entwürfe der ISA in modifizierter deutscher Fassung veröffentlicht. Damit liegen nun insgesamt 25 ISA-Entwürfe vor. Es handelt sich um Entwürfe in einer für den deutschen Rechtskreis modifizierten Fassung (ISA E-DE). Dies bedeutet eine Neuausrichtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Künftig sollen die ISA in Deutschland nicht mehr wie bisher in die IDW Prüfungsstandards transformiert, sondern in deutscher Übersetzung mit Berücksichtigung rechtlich begründeter Anpassungen als Teil der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unmittelbar angewendet werden. Nach finaler Verabschiedung als ISA (DE) ist ihre erstmalige Anwendung bei der Prüfung von Abschlüssen für Berichtszeiträume vorgesehen, die am oder nach dem beginnen (mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem enden).
Die freiwillige Abschlussprüfung nach ISA kann im Falle einer Organschaft dazu beitragen, Aufwand zu reduzieren, da zur Sicherung der Fehlerkorrektur bei IFRS-Konzernabschlüssen eine zusätzliche Prüfung des HGB-Einzelabschlusses notwendig wird. Eine wesentliche Voraussetzung für eine ertragsteuerliche Organschaft ist die tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags während der gesamten Geltungsdauer. Damit dies gegeben ist, muss insbesondere der gesamte (handelsrechtliche) Gewinn abgeführt worden sein. Problematisch sind in diesem Kontext Bilanzierungsfehler, da diese zur Folge haben können, dass eben nicht der gesamte Gewinn abgeführt wird und der Ergebnisabführungsvertrag als nicht ordnungsgemäß durchgeführt gilt. Mit der kleinen Organschaftsreform 2013 wurde eine Vereinfachungsregelung eingeführt, um Fehler in laufender Rechnung korrigieren zu können, ohne dass die Organschaft in der Vergangenheit gefährdet ist. Zum Zeitpunkt des Gesetzgebungsverfahrens war eine Abschlussprüfung nach den ISA noch nicht vorgesehen. In Ihrem zeigen WP/StB/CPA Dr. Richard Wittsiepe und StB Nadim Ahmad, dass durch die Anwendung der ISA die Effizienz der Abschlussprüfung gesteigert und damit mögliche Kostensenkungspotenziale für Konzerne geschaffen werden können.
Mit den Anhangangaben zur Patronatserklärung beschäftigt sich Mark Schüttler in seinem . Mit der harten Patronatserklärung verpflichtet sich das Mutterunternehmen, seinem Tochterunternehmen finanziell beizustehen. Früher führte die harte Patronatserklärung beim Mutterunternehmen nur zur Angabe eines Haftungsverhältnisses, das Tochterunternehmen musste nichts angeben. Inzwischen fordern BilMoG, BilRUG und IDW-Prüfungsstandards bei beiden Unternehmen mehr Angaben als gedacht.
Beste Grüße
Yvonne Mueller
Fundstelle(n):
WP Praxis 6/2019 Seite 149
NWB AAAAH-15600