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Online-Handel: Formular reduziert Haftung für Betreiber
Nach dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet haften Betreiber von Plattformen im Internet für die Umsatzsteuer der auf der Plattform aktiven Händler. Sie können ihr Risiko jedoch reduzieren, wenn sie sich von den Händlern eine Bescheinigung ihrer steuerlichen Erfassung vorlegen lassen. Unternehmen, die ihre Produkte auf einer Plattform verkaufen möchten, können das Formular beim Finanzministerium beziehen und es dem Betreiber vorlegen.
Die Vordruckmuster sind abrufbar unter NWB FAAAH-03836.