Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Körperschaftsteuer | Kapitalertragsteuer bei einer dauerdefizitären kommunalen Eigengesellschaft
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Ausschluss der Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung gem. § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG i. d. F. des JStG 2009 gilt nicht nur für die begünstigte dauerdefizitäre Eigengesellschaft, sondern auch für die kapitalertragsteuerlichen Folgen beim (unmittelbaren oder mittelbaren) Anteilseigner. (2) Der Bestandsschutz gem. § 34 Abs. 6 Satz 5 KStG i. d. F. des JStG 2009 setzt voraus, dass vor dem für den konkreten Einzelfall bestandskräftige – oder zumindest unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangene – Bescheide existierten oder eine verbindliche Auskunft erteilt wurde.
Im Streitfall ging es um die Übernahme der Verluste dreier dauerdefizitärer Urenkel-Kapitalgesellschaften durch die Enkelgesellschaft einer kommunalen Gebietskörperschaft für die...