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BFH 11.12.2018 VIII R 44/15, NWB 22/2019 S. 1579

Körperschaftsteuer | Kapitalertragsteuer bei einer dauerdefizitären kommunalen Eigengesellschaft

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Ausschluss der Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung gem. § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG i. d. F. des JStG 2009 gilt nicht nur für die begünstigte dauerdefizitäre Eigengesellschaft, sondern auch für die kapitalertragsteuerlichen Folgen beim (unmittelbaren oder mittelbaren) Anteilseigner. (2) Der Bestandsschutz gem. § 34 Abs. 6 Satz 5 KStG i. d. F. des JStG 2009 setzt voraus, dass vor dem für den konkreten Einzelfall bestandskräftige – oder zumindest unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangene – Bescheide existierten oder eine verbindliche Auskunft erteilt wurde.

Anmerkung:

Im Streitfall ging es um die Übernahme der Verluste dreier dauerdefizitärer Urenkel-Kapitalgesellschaften durch die Enkelgesellschaft einer kommunalen Gebietskörperschaft für die...