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IWB Nr. 10 vom Seite 396

Keine Sperrwirkung von Art. 9 OECD-MA für nationale Korrekturnormen wie § 1 AStG

Florian Hader, LL.M., Senior Associate und und Sascha Kley, Dualer Student, beide PricewaterhouseCoopers GmbH WPG, Frankfurt/M.

Der BFH hat seine Rechtsprechung hinsichtlich der Sperrwirkung von Art. 9 OECD-MA für nationale Korrekturnormen aufgegeben.

I. Sachverhalt

[i]Klägerin beantragte die Abzugsfähigkeit eines Darlehens als Betriebsausgabe Die Klägerin ist Alleingesellschafterin und Organträger einer GmbH, welche wiederum Mehrheitsgesellschafterin einer belgischen NV ist. Die GmbH führte für die NV ein verzinsliches Verrechnungskonto. Im Jahr 2005 vereinbarten die GmbH und die NV einen Forderungsverzicht in Bezug auf das Verrechnungskonto. Im selben Jahr würdigte die GmbH diesen Forderungsverzicht in ihrem handelsrechtlichen Jahresabschluss als Aufwand, hat dann aber den Aufwand im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung wieder hinzugerechnet.

[i]Finanzamt nahm außerbilanzielle Korrektur der Teilwertabschreibung vorVeranlasst durch zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung (vgl. NWB SAAAD-16014), beantragte die Klägerin, die unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangene Steuerfestsetzung für den Veranlagungszeitraum 2005 hinsichtlich der Berücksichtigung des Forderungsverzichts zu ändern und den Aufwand als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe zu berücksichtigen. Dieser Antrag wurde ablehnend beschieden. Die Finanzverwaltung führte aus, der Forderungsverzicht könne aufgrund des von der Finanzverwaltung angekündig...