Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 1 K 1433/18 Ki EFG 2019 S. 923 Nr. 11

Gesetze: AO § 16; AO § 19 Abs. 1; AO § 26 Satz 1; AO § 127; AO § 367 Abs. 1 Satz 2; KiStG M-V § 4; KiStG M-V § 10 Abs. 1; KiStG M-V § 21; KiStDVO M-V § 1; GG Art. 140

Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe – Festsetzung nach KiStG des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Verbandsmäßige Zuständigkeit bei Wohnsitzverlagerung während des Einspruchsverfahrens

Leitsatz

  1. Die verbandsmäßige Zuständigkeit der Landesfinanzbehörden für die Festsetzung des besonderen Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe nach dem jeweiligen Landesrecht bleibt auch bei Wohnsitzverlagerung während des Einspruchsverfahrens unverändert bestehen.

  2. Soweit nach § 21 des KiStG des Landes Mecklenburg-Vorpommern in entsprechender Anwendung der §§ 19 Abs. 1, 26 Satz 1, 367 Abs. 1 Satz 2 AO durch einen Wohnsitzwechsel auch ein Wechsel in der Zuständigkeit für die Entscheidung über einen beim ursprünglichen Wohnsitzfinanzamt eingelegten Einspruch eintritt, kann dies nur für Wohnsitzwechsel innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern gelten.

  3. Der Verstoß gegen die verbandsmäßige Zuständigkeit führt zur Rechtswidrigkeit und Aufhebung der von einer Finanzbehörde des Zuzugslandes erlassenen Einspruchsentscheidung.

Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 923 Nr. 11
KAAAH-15144

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen