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BMF 18.04.2019 IV C 1 - S 2211/16/10003 :005, BBK 11/2019 S. 495

Steuerrecht | BMF: Vermietung des Arbeitszimmers durch Arbeitnehmer

Das BMF äußert sich zur Vermietung des häuslichen Arbeitszimmers durch den Arbeitnehmer an den Arbeitgeber. Danach hängt die Zuordnung der Mieteinnahmen und -ausgaben entweder zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 19 EStG (Arbeitslohn) oder zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 EStG davon ab, in wessen Interesse die Nutzung des Arbeitszimmers erfolgt:

  • [i]Indiz für ArbeitslohnDie Mieteinnahmen sind Arbeitslohn gem. § 19 EStG, wenn die Nutzung des Arbeitszimmers in erster Linie dem Interesse des Arbeitnehmers dient. Ein Indiz hierfür ist: Der Arbeitnehmer hat im Betrieb des Arbeitgebers einen Arbeitsplatz, und der Arbeitgeber gestattet ihm oder duldet die Tätigkeit zu Hause. Folge: Der [i]Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer gilt Abzug der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer ist nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG, der Abzugsbeschränkung für häu...