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BFH 13.02.2019 XI R 1/17, BBK 11/2019 S. 496

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerbarkeit von Abmahnungen

Abmahnungen im Urheberrecht sind umsatzsteuerbar: Denn die Abmahnung erfolgt auch im Interesse des Abgemahnten und stellt daher eine Leistung gegenüber dem Abgemahnten dar.

Nach [i]Abmahnung ist auch im Interesse des Abgemahnten Ansicht des BFH erfährt der Abgemahnte zum einen aufgrund der Abmahnung von der Rechtsverletzung, die er begangen hat. Zum anderen kann er durch die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung und durch Zahlung der Anwaltskosten in Höhe der geforderten 450 € ein teureres Gerichtsverfahren und damit höhere Kosten vermeiden. Unbeachtlich ist, dass auch der Abmahner ein Interesse an der Abmahnung hat.

Die [i]Plattenfirma beauftragte Anwaltskanzlei Klägerin war eine Plattenfirma, die gegen das illegale Hochladen von Musik im Internet vorging und hierzu eine Anwaltskanzlei beauftragte. Die Kanzlei mahnte die Rechtsverletzer ab, indem sie ...