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Richtiger Aufteilungsschlüssel bei gemischt genutzten Gebäuden und Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG
In dem Verfahren zum beschäftigte sich das FG Düsseldorf mit den Fragen der Vorsteueraufteilung bei einem gemischt genutzten Gebäude (richtiger Aufteilungsschlüssel) sowie der Vorsteuerkorrektur (§ 15a UStG) aufgrund der Neuregelung der Aufteilungsmethode durch den am in Kraft getretenen § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG (ist die Veränderung des Aufteilungsschlüssels aufgrund der Gesetzesänderung in § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG eine „Veränderung der Verhältnisse“ i. S. des § 15a Abs. 1 UStG?). Dabei war das Gericht in seiner Entscheidung zum Teil gebunden, da sich das Verfahren im zweiten Rechtsgang befand und einige Vorfragen bereits durch den EuGH und BFH entschieden worden waren.
I. Sachverhalt
Die Klägerin begann auf ihrem Grundstück Ende des Jahres 2001 mit dem Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgaragenstellplätzen. Das Gebäude umfasste insgesamt sechs Wohn- und Geschäftseinheiten und zehn Tiefgaragenplätze. Es wurde teilweise bereits ab Oktober 2002 vermietet und im Jahr 2004 endgültig fertig gestellt. Ursprünglich war geplant, das Erdgeschoss und das erste Obergeschoss (vier Einheiten) sowie acht der zehn Tiefgaragenstellplätze umsatzsteuerpflichtig an Gewerbetreibende und die (zwei) Einheiten im zweiten und dritten Oberge...