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BFH 13.02.2019 XI R 24/17, StuB 10/2019 S. 413

Umsatzsteuer | Zur Mitunternehmerinitiative eines Kommanditisten als Voraussetzung der Durchschnittssatzbesteuerung

Die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung für die im Rahmen eines Tierzucht- bzw. Tierhaltungsbetriebs einer KG ausgeführten Umsätze kann nicht mit der Begründung versagt werden, dass die ein Mitunternehmerrisiko tragenden Kommanditisten keine Mitunternehmerinitiative entfalten können, weil sie (formell) in keinem Fall den Mehrheitsgesellschafter an einer Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung hindern können, wenn sie nach der Zahl der übertragenen sog. freien Vieheinheiten die wirtschaftliche Grundlage der Gesellschaft wesentlich bestimmen (Bezug: § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG; § 51a Abs. 1 Satz 1, § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG; § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).

Praxishinweise

Gegenstand des Unternehmens der klagenden Kommanditgesellschaft ist die Produktion und Aufzucht von Ferkeln im Rahmen einer Gesellschaft, die nach den Vorschriften des § 51a BewG landwirtschaftliche...BStBl 1990 II S. 802