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Umsatzsteuer | EuGH-Vorlage zum erfolglosen Unternehmer
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Muss ein Stpfl., der einen Investitionsgegenstand im Hinblick auf eine steuerpflichtige Verwendung mit Recht auf Vorsteuerabzug herstellt (hier: Errichtung eines Gebäudes zum Betrieb einer Cafeteria), den Vorsteuerabzug nach Art. 185 Abs. 1 und Art. 187 MwStSystRL berichtigen, wenn er die zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsatztätigkeit (hier: Betrieb der Cafeteria) einstellt und der Investitionsgegenstand im Umfang der zuvor steuerpflichtigen Verwendung nunmehr ungenutzt bleibt (Bezug: § 15a UStG; Art. 185, Art. 187 MwStSystRL)?
Im Urteilsfall beruhte die Schließung des Betriebs einer Cafeteria in einem Pflegeheim auf der fehlenden wirtschaftlichen Rentabilität und damit auf der Erfolglosigkeit der Unternehmerin. Die Cafeteria-Räumlichkeiten blieben a...