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BFH 20.03.2019 II R 61/15, NWB 21/2019 S. 1508

Abgabenordnung | Keine widerstreitenden Steuerfestsetzungen bei mehrfacher Berücksichtigungsmöglichkeit

Ein Widerstreit zwischen einem inländischen und einem ausländischen Steuerbescheid liegt laut nicht vor, wenn derselbe Sachverhalt im Ausland bei der Bemessungsgrundlage für die Steuer und im Inland im Rahmen des Progressionsvorbehalts hätte berücksichtigt werden können.

Anmerkung:

Der in Deutschland wohnhafte, inzwischen verstorbene Ehemann der Klägerin erbte von seiner in der Schweiz wohnenden Schwester, die Schweizer Staatsangehörige war, u. a. in der Schweiz belegene Grundstücke und zahlte dafür in der Schweiz Erbschaftsteuer. Zeitlich danach erging ein deutscher Erbschaftsteuerbescheid, der die in der Schweiz belegenen Grundstücke einbezog, die darauf angefallene schweizerische Erbschaftsteuer anrechnete und bestandskräftig wurde. Das Finanzamt hätte richtigerwei...