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Außensteuerrecht | Einkünftekorrektur bei gewinnmindernder Ausbuchung einer unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Abgrenzung zwischen betrieblich veranlassten Darlehen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Einlagen ist anhand der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten vorzunehmen. Einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs ist dabei nicht die Qualität unverzichtbarer Tatbestandsvoraussetzungen beizumessen (Bestätigung des Senatsurteils v. - I R 24/97, BStBl 1998 II S. 573, unter II.2). (2) Der Topos des sog. Konzernrückhalts beschreibt lediglich den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen der Unternehmensverflechtung und bringt die Üblichkeit zum Ausdruck, innerhalb eines Konzerns Kreditansprüche nicht wie unter Fremden abzusichern (insoweit entgegen , BStBl 2016 II S. 258, und v. - I R 24/97, BStBl 1998 II S. 573, unt...BStBl 2016 II S. 258BStBl 2016 II S. 261