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Einkommensteuer | Berücksichtigung von beihilfefähigen Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung – Ansatz einer zumutbaren Belastung
Mit Beschluss v. hat der BFH die Revision gegen das ( NWB IAAAG-84878) zugelassen. Das Finanzgericht hat in seinem Urteil zur Berücksichtigung von beihilfefähigen Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung Stellung genommen.
Gegenstand des Verfahrens waren Aufwendungen für ein Zahnimplantat und eine Sehhilfe, die bei Beamten zu beihilfefähigen Aufwendungen führen. Der Kläger, der kein Beamter war, beantragte die steuerliche Berücksichtigung von 1.337 € als außergewöhnliche Belastung ohne Abzug einer zumutbaren Belastung. Dieser Betrag wäre einem Beamten als steuerfreie Beihilfe (§ 3 Nr. 11 EStG) gewährt worden (unter Anwendung eines Beihilfebemessungssatzes von 70 % und der Kostendämpfungsp...