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BFH 17.01.2019 VI R 52/16, NWB 21/2019 S. 1506

Bilanzierung | Einzug des Milchlieferrechts nach Beendigung des Pachtvertrags

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Wird ein Teil des Milchlieferrechts unentgeltlich zugunsten der Landesreserve eingezogen, sind die anteilig auf diese Menge entfallenden Anschaffungskosten auszubuchen. (2) Ist das eingezogene Milchlieferrecht mit dem abgespaltenen Buchwert nach § 55 Abs. 1 EStG bilanziert, werden die anteiligen Anschaffungskosten den Anschaffungskosten des Grund und Bodens, von dem sie sich ursprünglich abgespalten hatten, wieder zugerechnet. (3) Ist der Grund und Boden, von dem sich der Buchwert des Milchlieferrechts ursprünglich abgespalten hatte, nicht mehr im Betriebsvermögen vorhanden, ist der durch die Einziehung entstandene Verlust gem. § 55 Abs. 6 Satz 1 EStG nicht zu berücksichtigen.

Anmerkung:

Der BFH bestätigt die Vorentscheidung, die bereits im Schrifttum breite Zus...BStBl 2014 I S. 1503BStBl 1979 II S. 103