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BMF 02.10.2003 IV C 4 - S 2222 - 242/03, NWB 43/2003 S. 324

Einkommensteuer | Vordruckmuster für die Bescheinigung der Altersvorsorgebeiträge (§ 10a Abs. 5 EStG)

Nach § 10a Abs. 5 EStG sind geleistete Altersvorsorgebeiträge auf einer vom Anbieter auszustellenden Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck nachzuweisen. Das das Vordruckmuster für die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG bekannt gegeben. Der Vordruck kann auch maschinell hergestellt werden, wenn er sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthält. Der bereits mit (BStBl 2002 I S. 1398) veröffentlichte Vordruck kann weiterhin für die Beitragsjahre 2002 und 2003 verwendet werden.