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Ansatz der Kostenmiete für Luxuswohnungen
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I. Sachverhalt und Problemstellung
Der Kl. erwarb im Jahr 1979 ein Grundstück zum Preis von rd. 240 000 DM. Hierauf errichtete er mit Herstellungskosten von rd. 1,1 Mio DM ein Zweifamilienhaus, in dessen Keller sich ein Schwimmbad mit Sauna und Nebenräumen befindet. Die Hauptwohnung nutzte der Kl. in den Streitjahren 1981 bis 1986 selbst. Die Einliegerwohnung war an seine Eltern vermietet. Das Grundstück wurde im Sachwertverfahren bewertet (§ 76 Abs. 1, 3 BewG). Das FA ermittelte den Nutzungswert der Hauptwohnung anhand der Kostenmiete.
Problematisch war, ob im Streitfall die Kostenmiete zugrunde zu legen ist. Das FG verneinte dies. Der BFH hob das FG-Urt. auf und wies die Klage ab.
II. Entscheidungsgründe
1. Grundsätzlich Marktmiete
Das Rezensionsurteil betrifft die Jahre 1981 bis 1986, also die Zeit der Geltung der Nutzungswertbesteuerung. Die bei der Ermittlung des Nutzungswerts anzusetzende Rohmiete ist grds. anhand der am Wohnungsmarkt für vergleichbare Objekte erzielbaren Miete, der sog. Marktmiete, zu schätzen (entsprechende Anwendung des § 8 Abs. 2 EStG 1986), wenn nicht § 21a EStG zur An...