Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
6. Aufl. 2020
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§ 13a ErbStG Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
Erbschaftsteuerrichtlinie vom , BStBl 2019 I Sondernummer 1/2019 S. 2 ff.
A. Vorbemerkung zu § 13a ErbStG
I. Entstehungsgeschichte
1Mit dem Steuerentlastungsgesetz 1984 hat der Gesetzgeber in § 117a BewG erstmalig eine Bestimmung zur Begünstigung betrieblichen Vermögens bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer geschaffen, welche inländisches Betriebsvermögen bei der Ermittlung des Gesamtvermögens durch einen personenbezogenen Freibetrag i. H. von 500.000 DM und einen Ansatz des verbleibenden Vermögens mit lediglich 75 % privilegierte. In Anlehnung an diese Vorschrift wurde zunächst durch das Standortsicherungsgesetz die Vorschrift des § 13 Abs. 2a ErbStG eingeführt, die mit Wirkung ab Erwerbe durch Erbanfall und Vermögensübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge begünstigte, soweit sie die Nachfolge in Betriebsvermögen i. S. des § 12 Abs. 5 BewG zum Gegenstand hatten. Bereits diese Regelung war mit einer Behaltensvorschrift versehen. Durch das JStG 1996 wurde die Begünstigung auf Anteile an Kapitalgesellschaften erweitert, sofern der Erblasser oder Schenker „mindestens zu einem Viertel” unmittelbar am Nennkapital der Gesellschaft beteiligt war. Unverändert blieb zunächst die Bes...