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NWB Nr. 29 vom Seite 2435 Fach 3 Seite 9071

Keine Nutzungswertbesteuerung bei unentgeltlicher Einzelrechtsnachfolge

von Arnold Obermeier, Richter am FG, Herrsching

I. Sachverhalt und Problemstellung

Die Eltern des Kl. hatten diesem im Jahr 1987 unentgeltlich ein Hausgrundstück übertragen. Ein Teil des Hauses war vermietet. Im übrigen nutzte der Kl. das Haus v. an zu eigenen Wohnzwecken. In seiner ESt-Erklärung für 1988 machte er für das Haus einen Werbungskostenüberschuß bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von 26 490 DM geltend. Er stellte der vereinnahmten Miete (2 700 DM) und dem erklärten Mietwert der eigengenutzten Wohnräume von 1 750 DM als Werbungskosten u. a. Erhaltungsaufwendungen von 28 832 DM und Absetzungen für Abnutzung (AfA) von 796 DM gegenüber.

Streitig war, ob auf diesen Fall die Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG anzuwenden ist. FA, FG und BFH lehnten dies ab.

II. Entscheidungsgründe

1. Nutzungswertbesteuerung

Nach § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG gehört zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auch der Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus. Diese Nutzungswertbesteuerung gilt grundsätzlich letztmals für den Veranlagungszeitraum 1986 (§ 52 Abs. 21 Satz 1 EStG; ausführlich Obermeier, a. a. O., Anm. 347 ff.). Vom Veranlagungszeitraum ...