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Miteigentum an eigengenutzten Wohnungen
Das EStG regelt meist nur den Normalfall des Alleineigentümers. Die Fälle des Miteigentums werden nur am Rand angesprochen und damit nur unvollständig geregelt. Die Rspr. hat es bisher nicht verstanden, für die vom Gesetzgeber offengelassenen Fragen überzeugende und dauerhafte Lösungen zu finden. Das gilt einmal für den gewerblichen Bereich, wo weder die Bilanzbündeltheorie noch die sog. Einheitstheorie zu sachgerechten Ergebnissen führen, wenn sie mit Ausschließlichkeitsanspruch auftreten und keine Rücksicht auf die steuerlichen Ergebnisse nehmen.
Ähnliches gilt aber auch für Miteigentum an privatem Grundbesitz, insbes. bei eigengenutzten Wohnungen. Hier besteht einmal ein rechtslogischer Widerspruch zwischen der Verwaltungsauffassung und der neueren Rspr. zu den sog. Ehegattengrundstücken, aber auch ein Widerspruch innerhalb der Rspr. selbst.
Für den Stpfl. und den Berater stellt sich die Frage, wie er sich bei dieser unsicheren Rechtslage absichern bzw. wie er gegenüber einer nachteiligen Verwaltungsauffassung seine Rechte durchsetzen kann. Zuvor ist die Frage zu untersuchen, wie er den Sachverhalt gestalten muß, um die gebotenen steuerlichen Vorteile optimal ausnutzen zu können. Dabe...BStBl I S. 827