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NWB Nr. 19 vom Seite 1555 Fach 3 Seite 9009

§ 10e EStG bei unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung an ein Kind bzw. die dauernd getrennt lebende Ehefrau?

von Arnold Obermeier, Richter am FG, Herrsching

I. Sachverhalte und Problemstellung

1. Überlassung einer Wohnung an ein Kind

Der Kl. ist verheiratet und hat zwei Kinder. Die Familie lebt in einer Mietwohnung. Im Jahr 1989 erwarb der Kl. eine 34 qm große Eigentumswohnung am Studienort der Tochter. Die Wohnung wird von der seit 15. 9. 1989 studierenden Tochter bewohnt. Sie hat dort ihren ersten und ständigen Wohnsitz. Sie wird vom Kl. unterhalten. Problematisch war im Streitfall X R 94/91, ob der Kl. einen Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG sowie einen erhöhten Ausbildungsfreibetrag für auswärtige Unterbringung (§ 33a Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 EStG) der in der Wohnung lebenden Tochter erhält.

2. Überlassung einer Wohnung an die dauernd getrennt lebende Ehefrau

Der Kl. ist verheiratet, lebt aber seit 1984 von seiner Ehefrau getrennt. Er wohnt allein in einer Mietwohnung, in der er polizeilich mit erstem Wohnsitz gemeldet ist. Ende 1988 erwarb der Kl. eine 50,6 qm große Eigentumswohnung, in die die Ehefrau einzog. Am meldete der Kl. diese Wohnung als seinen Zweitwohnsitz an. Problematisch war im Streitfall X R 17/91, ob der Kl. einen Abzugsbetrag n...