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NWB Nr. 18 vom Seite 1441 Fach 3 Seite 8989

Steuerliche Vergünstigungen nach dem Fördergebietsgesetz

von Ministerialrat Dr. Gerd Stuhrmann, Köln/Bonn

I. Umfang der Regelung

1. Begünstigungstatbestände

Zur Erleichterung und Beschleunigung des wirtschaftlichen Anpassungsprozesses sind mit dem StÄndG 1991 v. (BGBl I S. 1322) befristete Sonderabschreibungen für die Herstellungs- und Anschaffungskosten von beweglichen WG des BV (§ 2) und von unbeweglichen WG des BV und Privatvermögens (§ 3) in den neuen Bundesländern eingeführt worden. Daneben sind nachträgliche Herstellungsarbeiten an den beweglichen und unbeweglichen WG begünstigt. Hierdurch wird die Modernisierung und Sanierung der betrieblichen Ausrüstungen und des Gebäudebestandes unterstützt. Die Sonderabschreibungen betragen bis zu 50 v. H. innerhalb der ersten fünf Jahre (§ 4).

Für geplante betriebliche Investitionen können in begrenztem Umfang steuerfreie Rücklagen gebildet werden (§ 6). Bei eigengenutzten Wohnungen dürfen Aufwendungen bis zu insgesamt 40 000 DM wie Sonderausgaben abgezogen werden (§ 7). Diese Steuervergünstigungen sind im Rahmen des StandOG v. (BGBl I S. 1569) verlängert worden. Darüber hinaus sind die Sonderabschreibungen auf Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen (nachträgliche Herstellungskosten) an zum Privatvermögen gehörenden unbeweglichen WG in Anschaffungsfällen, insbes. im R...